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Mit dem inzwischen als Regierungsentwurf vorliegenden Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) kündigt sich die größte Reform des HGB seit 20 Jahren an. Viele Ansatz- und Bewertungsregeln werden geändert und zahlreiche Wahlrechte gestrichen. Zwar sollen die wesentlichen Teile des Gesetzes mit Wirkung vom 1.1.2009 in Kraft treten – viele der Änderungen erfordern aber, heute schon zu reagieren.

Zur ausführlichen Information empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Leitfaden und die praxisnahen Video-Präsentationen.


1. Buchführungspflicht
Nach dem Regierungsentwurf ist geplant, Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht zu befreien, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen Umsatzerlöse von nicht mehr als 500.000 € erzielen und der Gewinn 50.000 € nicht überschreitet. Unter Umständen wird diese Regelung sogar noch auf Personengesellschaften ausgedehnt. Sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater, ob Sie von der geplanten Entlastung profitieren können.





2. Anhebung der Schwellenwerte im Jahresabschluss
Die Schwellenwerte für die Größenklassen werden um ca. 20 % angehoben. Prüfen Sie zusammen mit Ihrem steuerlichen Berater, ob sich für Ihr Unternehmen die Einstufung in die Größenklasse ändert, so dass Sie neue Aufstellungs- oder Offenlegungserleichterungen für den Jahresabschluss nutzen können.




3. Ausnahmen vom Saldierungsverbot
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es künftig erlaubt, Vermögensgegenstände und Schulden miteinander zu verrechnen. Prüfen Sie, ob sich durch die Verrechnung Auswirkungen ergeben auf die handelsrechtliche Eigenkapitalquote und damit auf die steuerlich abzugsfähigen Zinsaufwendungen.




4. Herstellungskosten für das Vorratsvermögen
Mit dem produktionsbezogenen Vollkostenbegriff bei der Ermittlung der Herstellungskosten laufen handelsrechtliche und steuerliche Herstellungskosten ab 2009 parallel. Nehmen Sie dies zum Anlass zu überprüfen, ob Sie Ihr Verfahren zur Ermittlung der Herstellungskosten anpassen müssen. Vor allem die geplante Aktivierungspflicht selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände könnte sich auswirken. Eine professionelle kaufmännische Softwarelösung hilft Ihnen, die nötigen Daten der Kostenrechnung bereitzustellen.




5. Bewertung von Rückstellungen
Bei der Berechnung von Rückstellungen sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen. Dies führt dazu, dass in der Handelsbilanz nicht mehr der bisherige steuerliche Teilwert für Pensionsrückstellungen angesetzt werden darf. Beauftragen Sie Ihren versicherungsmathematischen Gutachter rechtzeitig damit, nicht nur den steuerlichen Wert einer Pensionsrückstellung zu ermitteln, sondern auch den handelsrechtlichen Wert.




6. Verbrauchsfolgeverfahren (Fifo/Lifo)
Ab 2009 sollen nur noch das Fifo- und das Lifo-Verfahren handelsrechtlich bei der Bewertung von Umlaufvermögen zulässig sein. Steuerlich wird weiter nur die Lifo-Methode anerkannt. Überprüfen Sie, ob Sie für die Bewertung der Vorräte eine Umstellung sinnvoll sein könnte.




7. Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände
Ab 2009 soll die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände zur Pflicht werden. Prüfen Sie, welche Projekte zur Neuentwicklung von Produkten dafür in Frage kommen können. Prüfen Sie auch, ob Ihre Unternehmenssoftware die nötigen Daten für eine Kostenzurechnung bereitstellen kann.




8. Steuerliche Auswirkungen des BilMoG
Durch das BilMoG wird die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben: Steuerliche Bewertungsspielräume wie z. B. durch eine Teilwertabschreibung können dann in Anspruch genommen werden, ohne in der Handelsbilanz ausgeübt werden zu müssen.

Prüfen Sie zusammen mit Ihrem steuerlichen Berater, wie sich das BilMoG steuerlich auf Ihr Unternehmen auswirkt.

         

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Die amexus bietet mit ihren 30 Mitarbeitern professionelle Software-Lösungen und IT-Services für mittelständische Unternehmen an den Standorten Ahaus, Schwerte und Osnabrück. Seit 8 Jahren ist amexus Vertriebspartner der Sage Software GmbH, die mit 25 Jahren Erfahrung und 250.000 Kunden einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand ist.


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